Aktualisierung und Aufwertung Energiebericht

Antrag, 05.05.2025

Drucksache Nr. xxx/XXI

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, den bezirklichen Energiebericht und das bezirkliche Energiemanagement schnellstmöglich an die gesetzlichen Anforderungen aus dem § 6 Energieeffizienzgesetz anzupassen und damit auch der Rolle der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand nachzukommen.

Dazu soll der gesamte Endenergieverbrauch des Bezirks einschließlich der derzeit nicht erfassten Treibstoffe erfasst und berichtet werden. Zudem soll das Energiemanagement an die Anforderungen der DIN EN ISO 50001 angepasst und zertifiziert werden.

Der BVV ist bis zum 17. September zu berichten.

Begründung:

Der bisher vorliegende Energiebericht der Bezirks Tempelhof-Schöneberg ist auf Basis des Berliner Energiewendegesetzes erstellt und entspricht nicht den Anforderungen des 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetzes. Die Regelungen des Effizienzgesetzes sind bereits jetzt gültig, werden aber im Bezirk noch nicht umgesetzt. Um einerseits rechtskonform zu sein, andererseits auch die Rolle der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand auszufüllen, sollte der Bezirk dieses Defizit schnellstmöglich beseitigen.