Ausführungsvorschriften für bauliche Veränderungen in Milieuschutzgebieten in Tempelhof – Schöneberg

Antrag, 16.06.2025

Drucksache Nr. xxx/XXI

Die BVV möge beschließen, dass das BA die Genehmigungsvorschriften für Baumaßnahmen in Milieuschutzgebieten überarbeitet:

  1. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Genossenschaften sollen selbständig darüber entscheiden, welche Maßnahmen zur Wohnwertverbesserung und zur Barrierefreiheit in ihren Mietobjekten umgesetzt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn damit keine Mieterhöhungen verbunden ist.
  2. Speisekammern in Altbauten sollen grundsätzlich den schlauchförmigen Badezimmern zugeschlagen werden können, um eine barrierearme Wohnumgebung zu schaffen. Größere Bäder und breitere Türen sollen mit Zustimmung der jeweiligen Mieter genehmigt werden.
  3. Der Einbau von Fahrstühlen in Häusern mit mobilitätseingeschränkten Mietern soll grundsätzlich erlaubt werden.
  4. Ein wandhängendes WC soll mit Zustimmung der Mieter genehmigungsfähig werden. Dasselbe soll auch für Handtuchheizkörper gelten.
  5. Der Einbau von Wärmepumpen, der Anschluss an die Fernwärme oder die Verbesserung der Gebäudedämmung durch Dreifach – Isolierfenster und effizientere Heizsysteme soll im Rahmen des geltenden Mietrechts genehmigungsfähig werden, wenn damit eine Reduktion des CO2-Ausstoßes der Heizung um mindestens 30 Prozent verbunden ist.