Priorität zur Einrichtung der Katastrophenschutz-Leuchttürme im Bezirk
Antrag, 06.01.2025
Drucksache Nr. xxx/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, die bereits 2022 beschlossene Einrichtung der Katastrophenschutz-Leuchttürme im Bezirk mit erhöhter Priorität voranzutreiben, um eine Einsatzbereitschaft noch vor dem 2. Halbjahr 2025 sicherzustellen.
Dabei sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Beschleunigung der Detailplanung: Abschluss der Organisations- und Personaleinsatzkonzepte.
- Schnellere personelle Bestückung: Vorrangige Zuweisung und Schulung des benötigten Personals.
- Vereinfachung logistischer Prozesse: Beschleunigung bei Aufbau und Lagerung technischer Komponenten an den geplanten Standorten.
- Regelmäßige Berichterstattung: Quartalsweise Updates an die BVV zum Fortschritt der Maßnahmen.
Begründung:
Die Katastrophenschutz-Leuchttürme wurden bereits 2022 beschlossen und durch eine Anschubfinanzierung vom Berliner Senat unterstützt. Seitdem sind fast drei Jahre vergangen, und die Standorte im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind nach wie vor nicht einsatzbereit.
Andere Berliner Bezirke, wie Mitte und Reinickendorf, haben bereits funktionsfähige Leuchttürme eingerichtet. Die Verzögerung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere im Falle eines längerfristigen Stromausfalls, da diese Leuchttürme eine wichtige Anlaufstelle für Informationen und Notrufe darstellen.
Die bisherigen Begründungen des Bezirksamtes, wie die Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie oder technische Prüfungen, können die Dauer von drei Jahren nicht rechtfertigen. Es ist dringlich, dass der Bezirk mit vergleichbaren Bezirken aufholt und die Sicherheit seiner Bürger:innen gewährleistet.