Bundesnotfallwasserbrunnen im Bezirk Tempelhof – Schöneberg

17.04.2024 – mündliche Anfrage

Wie viele Notfallwasserbrunnen bewirtschaftet das BA im Auftrag des Bundes?

Das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, bewirtschaftet im Auftrag des Bundes 91 Notfallwasserbrunnen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Wie viele Notfallwasserbrunnen davon sind defekt?

Derzeit sind 8 von 91 Notfallwasserbrunnen defekt.

Wie viele Notfallwasserbrunnen sind mit Chemikalien oder Bakterien belastet?

Ich bedanke mich für die Zuarbeit bei dem Bereich Jugend und Gesundheit Herrn Stadtrat Schworck: „Nach Informationen des Gesundheitsamtes sind im Bezirk von den 91 Notwasserbrunnen des Bundes 8 defekt. Bei den übrigen werden nach Beauftragung des Gesundheitsamtes regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen vom Landeslabor Berlin- Brandenburg durchgeführt.

Alle Brunnen weisen entweder chemische und oder mikrobiologische Beanstandungen auf, die aber im Einsatzfall nicht relevant sind. Eisen und Manganwerte sind am häufigsten zu beanstanden, das ist geogen bedingt und für den Nutzungszeitraum unproblematisch. Diese Werte ändern sich erfahrungsgemäß nicht.

Mikrobiologische Belastungen sind kaum zu vermeiden, weil ein regelmäßiges Spülkonzept nicht realisiert werden kann. Diese Belastungen ändern sich regelmäßig und auch ein bei der Kontrolle unbelasteter Brunnen muss in Einsatzfall desinfiziert werden. Daher sind für einen Katastrophenfall Chlortabletten zur Ausgabe an den (Bundes)Brunnen eingelagert. Damit kann eine Desinfektion des Notwassers vorgenommen werden.“

Wann gedenkt das BA, hier Abhilfe zu schaffen?

Ich bedanke mich für die Zuarbeit bei dem Bereich Jugend und Gesundheit Herrn Stadtrat Schworck: „Das Gesundheitsamt sieht über die bisherigen Aufgaben hinaus keinen Handlungsbedarf.

Im Land Berlin werden im Senat Vorkehrungen zur Umsetzung der hier anzuwendenden Bundesgesetze wie dem Wassersicherstellungsgesetz getroffen und entsprechende Beschlüsse im Abgeordnetenhaus gefasst.

Für die Bundesbrunnen wird jährlich der finanzielle Bedarf durch die Bezirke ermittelt und dem Senat mitgeteilt. Der Gesamtbedarf für das Land Berlin für alle Bundesbrunnen wird anschließend dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe übermittelt. Von dort werden je nach Verfügbarkeit Bundesmittel dem Land Berlin zugewiesen. Instandsetzungsund Erhaltungskosten für die Bundesbrunnen sollen durch den Bund übernommen werden, Wartungs- und Reparaturkosten sind für diese Brunnen vom Land zu übernehmen.“

2024 wurden dem Straßen- und Grünflächenamt von der Senatsverwaltung keine finanziellen Mittel für die Unterhaltung der Notfallwasserbrunnen zur Verfügung gestellt.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck