Entwicklung der GEMA-Gebühren für Tanzangebote an der VHS Tempelhof-Schöneberg
19.02.2024 – mündliche Anfrage
Wie sind die Tanzangebote der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg von den erhöhten GEMA-Gebühren betroffen?
Von der GEMA hat das Bezirksamt bisher keine Benachrichtigung zu einer geplanten Preiserhöhung für VHS-Angebote erhalten.
Wie haben sich die GEMA-Gebühren für die Nutzung von Musik in Tanzangeboten an der VHS in den Jahren 2024 und Plan 2025 entwickelt?
Bisher liegt für die GEMA-Gebührenberechnung der VHS ein Pauschalvertrag mit der GEMA zugrunde. Über eine Erhöhung der GEMA-Gebühren besteht keine Kenntnis. Die letzte Rechnung der GEMA wurde am 20.12.2024 zugestellt und der Abrechnungszeitraum umfasst das Jahr 2023.
Hat sich die VHS auf die steigenden GEMA-Gebühren vorbereitet und die Preise entsprechend angepasst?
Siehe Antwort Frage 1.
Nach welchem Tarif werden die GEMA-Gebühren berechnet bzw. an die GEMA gemeldet?
Die GEMA-Rechnung bezieht sich auf die Statstikzahlen des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (VHS-Statistik) aus dem Vorjahr für die Bereiche Tanzpraxis und Bewegung/Fitness. Die Rechtsgrundlage hierfür ist, wie in Antwort zu Frage 2 erwähnt, der Pauschalvertrag mit der GEMA.
Bezirksstadtrat Tobias Dollase