Antworten zu unserer großen Anfrage: Evaluation Potse
lfd. Nr. 0298/XXI
Frage 1:
Welche Angebote hat der Potse E.V. in den letzten zwölf Monaten seit Übernahme der neuen Räume für Kinder und Jugendliche gemacht?
Antwort zu Frage 1:
Seit dem Einzug zum 04.04.2022 ist der Träger Untendurch e.V. in die Vereinbarung mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg eingetreten und hat somit die Trägerschaft für das selbstverwaltete Jugendprojekt Potse übernommen.
Seit dem Einzug werden die Räume der Zollgarage von den Jugendlichen bei parallelem Start der Angebote für ihren Nutzungszweck hergerichtet. Die Räumlichkeiten wurden den Jugendlichen leer übergeben und mussten für die verschiedenen Nutzungszwecke vorbereitet werden. Es fanden hierzu verschiedene Arbeitseinsätze statt, wobei z. B. ein mobiler Tresen entstanden ist. Darüber hinaus werden erste Angebote gestaltet. ln der sogenannten Bewegungsecke werden regelmäßig Akrobatik sowie andere Sportarten angeboten. Der große Raum bietet Möglichkeiten, sich zurückzuziehen und auszutauschen; diese Möglichkeit wird von den Jugendlichen gern genutzt. Eine Kleiderkammer wurde ebenfalls aufgebaut.
Das Plenum des selbstverwalteten Jugendzentrums findet weiterhin einmal in der Woche vor Ort statt. Da die Räume aktuell noch nicht für laute Veranstaltungen genutzt werden können, finden an anderen Orten in der Stadt diverse Konzerte statt.
Das Kollektiv engagiert sich beim Fachtag der LAG offene Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem selbstverwalteten Jugendzentrum Drugstore. Beide Kollektive bieten bei der Veranstaltung einen Workshop für die anwesenden Fachkräfte zum Thema „Zeitgemäße Selbstorganisation in der Jugendarbeit“ an.
Frage 2:
Welche Angebote sind zukünftig geplant?
Antwort zu Frage 2:
Die Räume sollen zukünftig auch für Veranstaltungen wie Konzerte, Bandproben, kleine Musik- Festivals, andere jugendkulturelle Events und Partys nutzbar gemacht werden.
Frage 3:
Wo werden diese Angebote für Jugendliche bekannt gemacht, da weder auf der Webseite des Vereines, noch auf den Social-Media-Kanälen Angebote oder Termine veröffentlicht sind?
Antwort zu Frage 3:
Die Angebote werden insbesondere über soziale Medien kommuniziert. Neben Twitter und Instagrom gibt es auch einen lnfo-Blog bei Telegramm. Auch auf Facebook unterhält die Potse Berlin einen Account mit aktuellen Informationen.
Frage 4:
Wie wird vom Bezirksamt geprüft, dass der e.V. seiner förderungswürdigen Tätigkeit gerecht wird, um weiterhin finanzielle Mittel von Bezirk zu halten?
Antwort zu Frage 4:
Das Jugendamt ist im Gespräch mit dem Träger. Eine Vertretung des Jugendamtes nimmt hierfür u.a. regelmäßig an den Plenumssitzungen des Kollektivs teil.
Frage 5:
Sieht das Bezirksamt Vereinstreffen (beim Potse e.V. Plenum genannt) an förderungswürdigen Zweck an?
Antwort zu Frage 5:
Das Plenum ist eine grundlegende Methode von selbstverwalteten Jugendprojekten. Im Gegensatz zu einem Vereinstreffen sind diese offen für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeschrieben und haben keine feste Tagesordnung. Die Themen werden am Anfang des Plenums von den Teilnehmenden gesammelt. Dabei werden mögliche Projekte oder Veranstaltungen geplant.
Die mit dem Plenum gewählte Form der Möglichkeit für alle jugendlichen lnteressent*innen, wöchentlich ihre Themen und Anliegen vorstellen zu können und eine von der Mehrheit der Anwesenden getragenen Entscheidung über die Ressourcen des Jugendprojektes (Räume, Nutzungszeiten und -arten, Einsatz von Ehrenamtlichen etc.) herbeiführen zu können, entspricht dem Förderungszweck nach§ 4a i.V.m. § 11 SGB VIII sowie den Angebotsformen 1 und 3 gem. JugFöG Berlin.
Es handelt es sich nicht um Vereinstreffen (diese gibt es auch), da alle Themen von Jugendlichen aufgegriffen bzw. diskutiert werden und so die Projekte sowie Veranstaltungen entstehen, die in der Potse umgesetzt werden. Diese Vergehensweise entspricht auch den Grundsätzen und Zielen der Jugendarbeit laut§§ 6 und 6a AG KJHG Berlin. So ist es ein Schwerpunkt der Jugendarbeit „Beteiligung, Mitbestimmung und Teilhabe bei der Gestaltung der Angebote der Jugendarbeit und anderer Lebensbereiche der jungen Menschen zu fördern“ (§6a AG KJHG Berlin).
Frage 6:
Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Verein mit den öffentlichen Mitteln, die aus Steuergeldern finanziert sind, nicht nur einen Selbstzweck pflegt, sondern einen Nutzen für die Zivilgesellschaft bietet?
Antwort zu Frage 6:
Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg befindet sich im regelmäßigen Kontakt mit dem selbstverwalteten Jugendzentrum. Das selbstverwaltete Jugendzentrum verfolgt einen gemeinnützigen Zweck nach §11 SGB VIII. Insbesondere die Offenheit der Angebotsgestaltung, der demokratischen Grundsätzen folgende Zugang zu den Ressourcen der Potse, wie bereits dargestellt-organisiert über das Plenum -stellt einen generellen Nutzen für die junge Zivilgesellschaft im Bezirk sicher.
Grundsätzlich wäre aber auch die Förderung eines Selbstzweckes für eine Jugendgruppe im SGB VIII§ 11 (2) vorgesehen: „Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote“.
Oliver Schworck