Bezirklicher Katastrophenschutz vorrangig verbessern

Antrag, 17.01.2023

Drucksache Nr. xxxx/XXI

Die BVV möge beschließen, dass das Bezirksamt für den Katastrophenfall, z. B. ungeplanter Stromausfall über längere Zeit, die bezirklichen Mitarbeiter für diesen Fall auswählt, schult und eine Katastrophenschutzübung durchführt.

Die für diesen Fall benötigte Ausrüstung ist umgehend zu beschaffen, z. B. die mobilen Großaggregate zur stationären Stromerzeugung an den dafür geeigneten Standorten.

Die Kommunikationseinrichtungen zwischen den Bereichen der kritischen Infrastruktur sind zu definieren und umgehend zu beschaffen.

Die genaue Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen der Hauptverwaltung und dem Bezirksamt ist schnellstmöglich verbindlich festzulegen.

Der BVV ist über den Stand der Umsetzung bis zur Mai-Sitzung zu berichten.