Große Anfrage, 08.02.2022

Drucksache Nr. 0068/XXI

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie oft hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg seit 2018 in Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht ausgeübt?
  2. Wie oft wurden in Tempelhof-Schöneberg mit Käufern in diesem Zeitraum Abwendungsvereinbarungen geschlossen?
  3. Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von den Käufern angefochten bzw. gekündigt?
  4. Falls das Bezirksamt das Vorkaufsrecht im sozialen Erhaltungsgebiet gezogen hat; wie oft wurde das Vorkaufsrecht angefochten bzw. deshalb Klage erhoben?
  5. Hat das Bundesverwaltungsgericht Klagen von Käufern gegen Vorkäufe durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Sinne der Käufer entschieden?
  6. Wie viele Urteile davon sind bis heute bestandskräftig?
  7. Wie viele Erwerber von Immobilien im Milieuschutzgebiet, mit denen Abwendungsvereinbarungen geschlossen wurden, haben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Schadenersatzforderungen geltend gemacht?
  8. Wer muss im Fall, dass der Käufer Schadenersatzforderungen erfolgreich geltend gemacht, für den entstandenen Schaden aufkommen?