Große Anfrage, 08.02.2022
Drucksache Nr. 0068/XXI
Wir fragen das Bezirksamt:
- Wie oft hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg seit 2018 in Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht ausgeübt?
- Wie oft wurden in Tempelhof-Schöneberg mit Käufern in diesem Zeitraum Abwendungsvereinbarungen geschlossen?
- Wie viele Abwendungsvereinbarungen wurden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von den Käufern angefochten bzw. gekündigt?
- Falls das Bezirksamt das Vorkaufsrecht im sozialen Erhaltungsgebiet gezogen hat; wie oft wurde das Vorkaufsrecht angefochten bzw. deshalb Klage erhoben?
- Hat das Bundesverwaltungsgericht Klagen von Käufern gegen Vorkäufe durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Sinne der Käufer entschieden?
- Wie viele Urteile davon sind bis heute bestandskräftig?
- Wie viele Erwerber von Immobilien im Milieuschutzgebiet, mit denen Abwendungsvereinbarungen geschlossen wurden, haben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Schadenersatzforderungen geltend gemacht?
- Wer muss im Fall, dass der Käufer Schadenersatzforderungen erfolgreich geltend gemacht, für den entstandenen Schaden aufkommen?