Abriss von Wohnraum

23.11.2023 – kleine Anfrage 0253/XXI

1. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2019 für den Abriss eines Einfamilienhauses (sofern ein Gebäude dieser Kategorie nicht zugeordnet werden kann: für den Abriss eines Gebäudes mit einer Gesamtwohnfläche von unter 300qm) ein Negativattest nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) bzw. der ZweckentfremdungsverbotVerordnung (ZwVbVO) beantragt? Angaben bitte pro Jahr.

2. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2019 für den Abriss eines Einfamilienhauses (sofern ein Gebäude dieser Kategorie nicht zugeordnet werden kann: für den Abriss eines Gebäudes mit einer Gesamtwohnfläche von unter 300qm) ein Negativattest nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) bzw. der ZweckentfremdungsverbotVerordnung (ZwVbVO) erteilt? In wie vielen Fällen war für die Erteilung des Negativattests eine Wirtschaftlichkeits- bzw. Renditeberechnung maßgeblich? Angaben bitte pro Jahr.

3. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2019 für den Abriss eines Einfamilienhauses (sofern ein Gebäude dieser Kategorie nicht zugeordnet werden kann: für den Abriss eines Gebäudes mit einer Gesamtwohnfläche von unter 300qm) eine Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) beantragt? Angaben bitte pro Jahr.

4. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2019 für den Abriss eines Einfamilienhauses (sofern ein Gebäude dieser Kategorie nicht zugeordnet werden kann: für den Abriss eines Gebäudes mit einer Gesamtwohnfläche von unter 300qm) eine Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) erteilt? Angaben bitte pro Jahr.

5. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2019 im Verwaltungsausgangsverfahren eine Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) unter der Nebenbestimmung erteilt, dass im Grundbuch des betreffenden Grundstücks eine Klausel eingetragen wird, wonach der Ersatzwohnraum, sofern und soweit der Antragsteller ihn nicht selbst zum Wohnen nutzt, dem Wohnungsmarkt zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden muss? Angaben bitte pro Jahr.

6. Wie oft wurde in den unter Nr. 5 erfassten Fällen die Nebenbestimmung in einem gerichtlichen Verfahren aufgehoben. Angaben bitte pro Jahr

7. In welchen Zeiträumen und aus welchen Gründen wurde seit dem Jahr 2019 vom Bezirksamt generell darauf verzichtet, eine Abrissgenehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) mit der unter Nr. 5 genannten Nebenbestimmung zu verbinden?

Reinhard Frede