Der Staat hat in den vergangenen 2,5 Monaten in noch nie dagewesener Weise in die unternehmerische und berufliche Freiheit unzähliger Selbständiger und UnternehmerInnen eingegriffen, was mitunter zu existenzbedrohenden Umsatzeinbußen führte.
Wir fordern, dass der Staat den Unternehmerinnen und Unternehmern nun durch eine befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten schnell und unbürokratisch entgegenkommt: Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer soll bis einschließlich 31.12.2020 auch am Sonntag öffnen dürfen, sofern sie / er dies möchte:
 
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Anträge auf Sonntagsöffnung wohlwollend geprüft und unbürokratisch genehmigt werden. Diese Regelung soll zunächst befristet bis zum 31.12.2020 gelten und danach automatisch auslaufen.
 
Begründung:
Durch die CoVid-19-Pandemie und dem damit einhergegangenem Lockdown befinden sich viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Einzelhändler und Betriebe, in akuter Existenznot. Umsätze und Erlöse von etwa 2 Monaten brachen unvermittelt weg, während die Fixkosten weiterliefen. Für Gastronomiebetriebe wurde hier bereits ermöglicht, schnell und unbürokratisch erweiterte Freischankflächen zur Verfügung zu stellen. Ein derartiges Entgegenkommen wird auch von vielen Vertretern des Einzelhandels gewünscht. Aus diesem Grund sollen Genehmigungen für Sonntagsöffnungen schnell, unbürokratisch und kostenfrei an alle Einzelhändler, die dies wünschen, erteilt werden. Es geht hierbei nicht darum, den Sonntag als „Ruhetag“ auszuhöhlen, sondern vielmehr, denjenigen Einzelhandelsbetrieben, die dies wünschen, die Möglichkeit zu geben, einen Teil der durch den Lockdown entstandenen Umsatzausfälle ausgleichen zu können. Aus diesem Grund soll die Regelung zunächst bis zum 31.12.2020 befristet werden und danach automatisch auslaufen.