Sichere Schulwege in Tempelhof-Schöneberg endlich voranbringen

Antrag, 19.06.2024

Drucksache Nr. 1123/XXI

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, umgehend konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzliche Verpflichtung zur Beseitigung von jährlich 10 von den Schulen gemeldeten Gefahrenstellen zu beseitigen, zu erfüllen. Der BVV ist bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 zu berichten.

Begründung:

Das Berliner Mobilitätsgesetz schreibt in § 17a Abs. 5 vor, dass jährlich mindestens zehn Gefahrenstellen pro Bezirk so verändert werden, dass die Gefahrenquellen bestmöglich beseitigt werden und eine Erhöhung der Schulwegsicherheit sichergestellt ist. Hierzu hat das Bezirksamt in seiner Antwort auf die große Anfrage der FDP vom 21.02.2024 ausgeführt, dass hierfür erst im Sommer 2024 ein Konzept vorgelegt werden soll. Damit ignoriert der Bezirk seit Jahren die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes. Dieser Zustand muss umgehen abgestellt und der Sicherheit der Schulkinder mehr Priorität eingeräumt werden.