Antworten zu unserer Anfrage: Online Zugangsgesetz (OZG) in Tempelhof-Schöneberg

lfd. Nr. 0473/XXI

Frage 1:

Welche der insgesamt vorgesehen 575 Verwaltungsleistungen sind im Bezirk Tempelhof-Schöneberg für den Bürger online zugänglich?

Antwort zu Frage 1:

Zum Verständnis der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen möchte ich einige Erläuterungen machen:

Das Onlinezugangsgesetz definiert Verwaltungsleistungen als“ die eleklromsche Abwicklung von Verwallungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und Kommunikation mit dem Nutzer über allgemein zugängliche Netze.“ (OZG, § 2 Abs. 3). Das
Onlinezugangsgesetz definiert aber keine Anzahl dieser Leistungen.

Die Zahl der 575 Verwaltungsleistungen bezieht sich im OZG-Kontext auf gebildete Leistungsbündel, die 6.857 Einzelleistungen aus dem Leistungskatalog umfassen. Dabei wird jedoch nicht unterschieden, welche föderale Ebene eine Leistung erbringt.

Die Umsetzung des OZG erfolgt im Land Berlin einheitlich und mit zentraler Steuerung durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.

Grundlegende Infrastruktur, wie das Servicekonto Berlin, die Berliner Dienstleistungsdatenbank und der Basisdienst Digitaler Antrag werden ebenfalls von der Senatsverwaltung für Inneres verantwortet. Umgesetzte Leistungen sind grundsätzlich gleichzeitig in jedem Bezirk abrufbar.

Grundsätzlich wird bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf die zur Umsetzung des E-Governmentgesetzes Berlin {EGovG Bln) etablierten Verfahren zurückgegriffen.

Demnach liegt die Verantwortung für die Digitalisierung von einzelnen Verwaltungsleistungen bei den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen. Die Bezirke unterstützen bei der Optimierung der zugrundeliegenden Geschäftsprozesse im Rahmen der Politikfeldzuordnung. Im Weiteren unterstützen die Bezirke durch das durch Einbringe;n fachlicher Expertise der Fachämter in den Projekten. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist hier dem Politikfeld Umwelt- und Naturschutz zugeordnet.

Zur gesamtstädtischen Priorisierung wurde der so genannte Top 750 Katalog gebildet, der als Priorisierungsgrundlage dient. Dieser weist Mängel auf, die der IKT -Steuerung auch aufgezeigt wurden. Inhalt des Katalogs sind die in der Berliner Dienstleistungsdatenbank eingetragenen einzelnen Verwaltungsleistungen, die nach der Anzahl der Aufrufe sortiert wurden. Damit sind also nicht die Leistungsbündel des Online-Zugangsgesetztes gemeint. Eine große Zahl der durch die Bezirke zu erbringenden Verwaltungsleistungen konnten noch nicht in die
Dienstleistungsdatenbank aufgenommen werden.

Laut Auskunft der Senatsverwaltung für lnneres, Digitalisierung und Sport sind über den Basisdienst Digitaler Antrag insgesamt 62 Anträge live geschaltet, davon betreffen 11 die Bezirke. 40 Anträge sind aktuell in Vorbereitung.

 

Frage 2:

Welche dieser online zugänglichen Angebote können im Bezirk bereits papierlos und medienbruchfrei von der Antragstellung bis zur Ausstellung der Verwaltungsleistung durchgeführt werden?

Antwort zu Frage 2:

Grundsätzlich sind berlinweit noch keine Leistungen vollständig medienbruchfrei erbringbar. Es sind über die Dienstleistungsdatenbank mit Hilfe des Basisdienstes Digitaler Antrag bereits zahlreiche Leistungen digital beantragbar. Diese Anträge werden in der Regel über Schnittstellen direkt in die entsprechenden Fachverfahren übermittelt. Eine Bescheiderstellung und -zustellung oder ähnliches kann bisher allerdings noch nicht digital abgebildet werden, da der Basisdienst Service-Konto Berlin dies zur Zeit noch nicht ermöglicht.

 

Frage 3:

Welche Maßnahmen sind in den letzten 12 Monaten in Bezug auf das OZG umgesetzt wurden?

Antwort zu Frage 3:

Hierzu liegen seitens der IKT-Steuerung keine konkreten Zahlen vor.

 

Frage 4:

Wer ist zuständig für die Umsetzung des OZG im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bzw. für die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung zuständig?

Antwort zu Frage 4:

Die Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen findet bereits ausgeführt über die Politikfelder mit den einzelnen Fachämtern statt. Die Stabsstelle Steuerungsdienst Geschäftsprozessmanagement betreut das Politikfeld Umwelt und Naturschutz im Tandem mit der Geschäftsprozessmanagementeinheit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Zudem ist der Steuerungsdienst Geschäftsprozessmanagement mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport im allgemeinen Austausch zu den Themen Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung.

 

Frage 5:

Wie ist der Erfahrungsaustausch mit anderen Bezirken organisiert?

Antwort zu Frage 5:

Ein Erfahrungsaustausch mit anderen Bezirken speziell zum Thema Onlinezugangsgesetz besteht derzeit nicht. Die Stabsstellen Steuerungsdienst Geschäftsprozessmanagement aller Bezirke tauschen sich seit mehreren Jahren regelmäßig einmal im Quartal zu den Themen Geschäftsprozessmanagement, Digitalisierung (E-Government) und Verwaltungsmodernisierung aus. Im Rahmen dieses Erfahrungsaustausches wird auch das Thema Onlinezugangsgesetz beziehungsweise in diesem Gesetz genannte Verwaltungsleistungen im bezirklichen als auch im gesamtstädtischen Kontext thematisiert.

 

Frage 6:

Zu welchem Ergebnis hat das Selbstaudit für den Servicestandard im Bezirk Tempelhof-Schöneberg geführt?

Antwort zu Frage 5:

Das Selbstaudit für den Servicestandard wurde im Bezirk nicht durchgeführt, da die Verantwortung für Verfahren un.d Projekte nicht beim Bezirksamt liegt.

 

Frage 7:

Welche Effizienzpotentiale sieht das Bezirksamt bei der Umsetzung des OZG und der vollständigen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Bezug auf den Personalbedarf?

Antwort zu Frage 7:

Die durch eine vollständige Digitalisierung erzielbaren Effizienzgewinne sind beträchtlich. Diese ergeben sich unter anderem durch den Wegfall von Medienbrüchen oder durch die Reduktion von Routineaufgaben. Der Personalbedarf könnte hier erheblich reduziert werden.
Die Verwaltungsleistungen können schneller erbracht werden.

 

Frage 8:

Wann rechnet das Bezirksamt mit der vollständigen Umsetzung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg?

Antwort zu Frage 8:

Durch die Komplexität des gesamtstädtischen Vergehens und die schiere Menge der Verwaltungsleistungen lässt sich hierzu keine belastbare Aussage tätigen.

Den Medien war zu entnehmen, dass die Bundesregierung an einem Folgegesetz „OZG 2.0“ arbeitet, u.a. auch deshalb, weil die im Onlinezugangsgesetz genannten Zielsetzungen nicht erreicht wurden bzw. nicht erreicht werden können.

 

Bezirksbürgermeister Jörn Oltrnann