Stolperfallen am Viktoria-Luise-Platz

07.02.2024 – mündliche Anfrage 0257/XXI

Was hat das BA unternommen, um auf dem Gehweg herumliegende Scooter zu entfernen bzw. für ein geordnetes Abstellen der Fahrzeuge zu sorgen?

Diese Fahrzeuge werden, sofern sie behindernd abgestellt/-gelegt werden, durch den Außendienst des Ordnungsamtes mit einer Anzeige versehen, und zur Seite gestellt.

Gibt es diesbezüglich einen Vertrag zwischen dem BA und dem Vermieter der Scooter?

Nein.

Gab es Unfälle, bei denen Kleinkinder, geh- oder sehbehinderte Menschen wegen rücksichtslos abgestellter Scooter einen Schaden erlitten haben?

Im Bezirksamt sind hierzu gegenwärtig keine Fälle bekannt.

Gegen wen richten sich gegebenenfalls Schadenersatzansprüche?

An den unmittelbar Verantwortlichen (die Person, die den Roller so hinterlassen hat).

 

Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck