Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

13.12.2023 – Große Anfrage 0889/XXI

Wie hoch war der Endenergieverbrauch des Bezirks im Sinne von Paragrafen 3 Nr. 8 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), also über alle Energieträger ohne Umweltwärme und Solarthermie, im Jahr 2022?

Der Endenergieverbrauch der bezirklichen Liegenschaften lag im Jahr 2022 gemäß den Verbrauchsangaben im Online-Portal der Energiewirtschaftsstelle (EWS-Portal) bei 83,3 GWh (Wärme: 71,1 GWh, Strom: 12,2 GWh). In dieser Aufstellung fehlen die Stromverbräuche einiger bezirklicher Gebäude, für die die Versorger noch keine Daten übermittelt haben.

Der Endenergieverbrauch im gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg lag im Jahr 2022 gemäß dem Energieatlas Berlin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bei 3.504 GWh (Wärme: 2.329 GWh, Strom: 1.175 GWh).

Sollten die Informationen noch nicht vorliegen, bis wann werden diese vorliegen?

Für die vollständige Erfassung der Verbrauchsdaten ist die Zuarbeit der Versorger erforderlich. Durch die in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen kann über den Zeitraum der Zuarbeit keine verlässliche Aussage getätigt werden.

Wann erwartet das Bezirksamt Vorgaben vom Land Berlin zur Erfassung von Energieeinsparungen?

Für Gebäude in der Fachverwaltung des Bezirks gibt es eine Vorgabe der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betrieb über ein monatliches Monitoring der Energieverbräuche. Ob und wann es weitere Vorgaben vom Land Berlin zur Erfassung von Energieeinsparungen geben wird, ist nicht bekannt.

Welche Energieeinsparmaßnahmen sind für 2024 und 2025 im Bezirk geplant?

Folgende Energiesparmaßnahmen werden in den Jahren 2024 und 2025 fortgeführt, bzw. nach Maßgabe der vorhandenen Personalressourcen neu initiiert:

  • Installation von Photovoltaik-Anlagen,
  • Austausch von konventionellen Leuchtmitteln gegen LED-Beleuchtung,
  • Umsetzung der Maßnahmen der EnSimiMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung), wie z.B. Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung
  • Einstellen von Nutzungszeiten, zur Energieeinsparung in den Zeiten, in denen die Gebäude nicht genutzt werden,
  • Einstellen der Heizkurven zur Verringerung der Heiznetztemperaturen,
  • Optimierung der Heizungshydraulik,
  • Erneuerung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik zur Fernbedienung der Heizungs-und Lüftungsanlagen und damit besseren Möglichkeiten der Optimierung und Störungsanalyse,
  • Einbau von Unterzählern zur gezielten Planung von Optimierungsmaßnahmen in bestimmten Liegenschaftsteilen,
  • Installation von Wärmepumpen als Ersatz von konventionellen Kesseln,
  • Beauftragung von Wärmepumpen-Potenzialanalysen, 3
  • Energetische Gebäudesanierungen,
  • Wärmedämmung von freiliegenden Rohrleitungen,
  • Monitoring,
  • Begleitung von investiven Maßnahmen hinsichtlich des Energiekonzeptes

Wird das Bezirksamt Maßnahmen ergreifen, um ein Energie- oder Umweltmanagementsystems (ISO 14001 oder ISO 50001) im Bezirk zu etablieren?

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird gemäß EnEfG ein Energie- oder Umweltmanagementsystem implementieren. Wünschenswert ist aus Sicht des Bezirksamtes die Einführung eines einheitlichen Systems in allen Berliner Bezirksverwaltungen. Hierzu gibt es noch überbezirklichen Abstimmungsbedarf.

Welche öffentlichen Stellen im Sinne von Paragrafen 3 Nr. 22 innerhalb des Bezirks sind von den Vorschriften des EnEfG betroffen?

Das Bezirksamt verfügt über keine Auflistung aller im Bezirk ansässigen und nach § 3 Nr. 22 EnEfG geltenden „öffentlichen Stellen“ und sieht es nicht in seiner Zuständigkeit, diese im Rahmen der Großen Anfrage bereitzustellen.

Bezirksstadträtin Eva Majewski