Beauftragten für gute Arbeit

13.12.2023 – mündliche Anfrage 0892/XXI

Seit wann ist in TS ein Beauftragter für gute Arbeit im Dienst?

In einem ersten Stellenbesetzungsverfahren konnte die Stelle der Beauftragten für „Gute Arbeit und Ausbildung“ leider nicht besetzt werden. Der Ausschreibungsprozess wurde bereits wiederholt und die Auswahlgespräche sind für Januar 2024 angesetzt.

Ich hoffe sehr, dass in diesem Verfahren ein Mensch mit den geeigneten Qualifikationen als Beauftragte oder Beauftragter für „Gute Arbeit und Ausbildung“ gewonnen werden kann.

Wie sieht die Stellenbeschreibung dieses Beauftragten aus?

Die Aufgaben setzen sich wie folgt zusammen:

1. Netzwerk- und Gremienarbeit, Aufbau und Betreuung von Netzwerken und Verbünden, Mitarbeit im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA)

Ein Schwerpunkt die Erschließung zusätzlicher Ausbildungspotentiale durch Initiierung und (Weiter-)Entwicklung von Ausbildungsverbünden insbesondere für unversorgte Jugendliche, geflüchtete Menschen oder Schulabbrecher_innen sowie Wege der (Nach-)Qualifizierung und zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Hierbei wird ein zielführender Informationsaustausch und eine Kooperation mit internen und externen Fachstellen sowie Fachverbänden wie beispielsweise dem Lette Verein Berlin erfolgen. Weiterführend wird die Mitarbeitende Mitglied im „Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA)“ sein und dort mitarbeiten. Hierzu zählt die Gremienarbeit und Unterstützung der BBWA-Geschäftsstelle bei der Ausgestaltung der BBWA-Steuerungsrunde, Beratung und Projektbewertungen nach dem Leitbild „Gute Arbeit und Ausbildung“.

2. Erarbeitung, Umsetzung, Controlling und stetige Weiterentwicklung des bezirklichen Konzepts und Leitlinien für „Gute Arbeit und Ausbildung“

In Kooperation mit der politischen Leitung beinhaltet das Aufgabengebiet der/des bezirklichen Beauftragten die selbständige, eigenverantwortliche Erarbeitung, Umsetzung und Weiterentwicklung eines Konzepts und der Leitlinien für „Gute Arbeit und Ausbildung“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Ziel hierbei ist die Ableitung, Analyse und Klärung von Grundsatzfragen und Handlungsfeldern zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen.

3. Modellprojektentwicklung – Aufbau und Implementierung qualifiziertes externes Beratungs- und Informationsangebot zum Themenkomplex Arbeitsrecht

Hierzu zählt der Aufbau und die Implementierung eines qualifizierten Beratungs- und Informationsangebots für Bürger_innen des Bezirks: (Mit-)Entwicklung, Begleitung, Evaluation eines Modellprojekts für ein externes bezirksweites Angebot von arbeitsrechtlicher und sozialer Beratung mit Angebotsformen wie Bürgersprechstunden, Fachberatungen im Themenkomplex „Gute Arbeit und Ausbildung“ zur Entwicklung, Erweiterung und Erprobung neuer Kooperations- und Vernetzungsstrukturen.

4. Durchführung und Planung von Informationsveranstaltungen; Schnittstelle/Lotsenfunktion zu internen und externen Beratungsangeboten.

Hierunter fällt u.a. eine Beratung und Unterstützung von Bürger_innen bei Einzelfallproblemen, die das spezielle und/oder das allgemeine Arbeitsrecht betreffen.

5. Öffentlichkeitsarbeit (intern und extern), Pressemitteilungen, Social Media, Stellungnahmen, Berichte und Internetpräsenz

Hierzu zählt unter anderem der Aufbau und die Pflege von Informations- und Beratungsangeboten auf der bezirklichen Web-Seite zu Themen „Guter Arbeit und Ausbildung“ in Tempelhof-Schöneberg.

Wie ist diese Stelle im Haushaltsplan eingruppiert?

Die Stelle ist nach der Entgeltgruppe 11 eingruppiert.

Wie viele Beratungsgespräche hat er oder sie seit Dienstantritt geführt?

Die Stelle ist wie beschrieben noch nicht besetzt.

 

Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann