Ausstellung der Sterbeurkunden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

17.04.2024 – mündliche Anfrage 1085/XXI

Wie lange sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für die Ausstellung einer Sterbeurkunde im Bezirk Tempelhof-Schöneberg?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Beurkundung eines Sterbefalls und der damit verbundenen Ausstellung der entsprechenden Sterbeurkunden ist abhängig vom Vorliegen aller benötigten Nachweise und Dokumente. Im Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin liegt sie derzeit bei 1-3 Tagen. In den meisten Fällen kann tagesaktuell beurkundet werden.

Warum wird vorab eine Bestattungsgenehmigung als zusätzlicher Prozess erstellt, anstatt die Sterbeurkunde direkt auszustellen?

Die Erteilung einer Bestattungsgenehmigung ergibt sich aus § 19 des Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz). Hiernach darf eine in Berlin verstorbene Person erst bestattet werden, wenn ein Bestattungsschein erteilt worden ist und das zuständige Standesamt die Anzeige des Sterbefalls bescheinigt. Im Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin erfolgt diese Ausstellung in der Regel direkt in Verbindung mit der Beurkundung — bei Vorliegen aller notwendigen Dokumente. Sollte eine sofortige Beurkundung nicht möglich sein, z.B. weil verschiedene Unterlagen zur Überprüfung der Beurkundungsgrundlagen fehlen, wird der Bestattungsschein vorab ausgestellt. Die Beurkundung erfolgt dann zu gegebener Zeit.

Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um den Prozess der Ausstellung von Sterbeurkunden zu beschleunigen oder zu vereinfachen?

Die Prozesse zur Beurkundung eines Sterbefalls sind im Standesamt Tempelhof-Schöneberg bereits optimiert. Geburten und Sterbefälle werden prioritär bearbeitet. Die kurzen Bearbeitungszeiten sprechen für sich. Dass es berlinweit immer wieder Meldungen gibt, wonach die Ausstellung von Bestattungsgenehmigungen und Sterbeurkunden lange Bearbeitungszeiten beansprucht, hängt mit der personellen Situation der Standesämter zusammen. Mit dem 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetz ist der Personalbedarf der Standesämter seit November 2022 gestiegen. Ein weiterer Mehrbedarf durch die Änderung des Namensrechts und das Selbstbestimmungsgesetz zeichnet sich bereits ab. Bisher wurden diese Mehrbedarfe aber nicht durch die zuständige Senatsverwaltung für Inneres anerkannt.

 

Matthias Steuckardt Bezirksstadtrat