Nachdem Oltmann unsere erste Anfrage zur Thematik aus unserer Sicht bewusst unsachlich und oberflächlich behandelt hat, sehen wir uns veranlasst, nun eine weitere Große Anfrage einzubringen. In der Sitzung am 20.11.2020 haben wir daher unsere Fragen konkretisiert und hoffen so, die wahre Sachlage um den Vorkaufsfall Gleditschstraße weiter aufklären zu können:
 
1. Ist der Vorkaufsfall Gleditschstraße zugunsten der Diese eG bereits beurkundet?
2. Wie wird die Endfinanzierung sichergestellt?
3. Wie beurteilt das Bezirksamt die wohnungswirtschaftliche Kompetenz der Diese e.G. vor dem Hintergrund, dass keine der erfahrenen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften bereit gewesen ist, sich nach Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk für dieses Objekt zu engagieren?
4. Wie viele der einzelnen Mietparteien haben wie viele Genossenschaftsanteile in welcher Höhe gezeichnet und wie verhält es sich mit den restlichen Anteilen?
5. Wenn die Finanzierung scheitert, welches finanzielle Risiko trägt der Bezirk Tempelhof-Schöneberg als Vermittler und Ausübender des Vorkaufsrechts, für Ausfälle der Diese eG haften zu müssen?
6. Wie wirkt sich die im Mietendeckel festgeschriebene zweimalige 1,3 % Mieterhöhungsmöglichkeit auf das Finanzierungskonzept aus, dass auf einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung von 4% basiert?
Wie bewertet das Bezirksamt den möglichen Schaden für die Genossenschaftsmitglieder und den Steuerzahler für den Fall, dass die Diese e.G. in Insolvenz geht?