Dringlichkeitsantrag, 29.03.2022

Drucksache Nr. xxxx/XXI

Die BVV möge beschließen, bis zum Jahresende auf die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland in TS bei Einzelhandel und Gastronomie zu verzichten.

Begründung

Erfolgt ggf. mündlich