Dringlichkeitsantrag, 29.03.2022
Drucksache Nr. xxxx/XXI
Die BVV möge beschließen, bis zum Jahresende auf die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland in TS bei Einzelhandel und Gastronomie zu verzichten.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich