Antworten zu unserer Anfrage: Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)
lfd. Nr. 1237/XXI
Welche neuen Verwaltungsleistungen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg sind seit der letzten Großen Anfrage (Nr. 0473/XXI) digitalisiert und online verfügbar?
Die Geschäftsstelle Basisdienst Digitaler Antrag (BDA) in der Senatskanzlei veröffentlicht auf ihrer Intranetseite eine Gesamtzahl von 101 umgesetzten Digitalen Antragsassistenten (Stand 10.09.2024). Dabei wird allerdings keine Unterscheidung in die verschiedenen Verwaltungsebenen vorgenommen. Grundsätzlich ist der Stand der Umsetzung in allen Bezirksämtern gleich. Die Verantwortung und die finanziellen Mittel für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben liegen bei den jeweils für die Verfahren zuständigen Senatsverwaltungen. Die umgesetzten Antragsassistenten sind für Bürger_innen und Unternehmen über das Portal service.berlin.de abrufbar.
Welche Fortschritte gibt es bei der medienbruchfreien Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen?
Aktuell sind berlinweit noch keine Leistungen vollständig medienbruchfrei erbringbar. Es sind über die Dienstleistungsdatenbank mit Hilfe des Basisdienstes Digitaler Antrag bereits zahlreiche Leistungen digital beantragbar. Diese Anträge werden i.d.R. über Schnittstellen direkt in die entsprechenden Fachverfahren übermittelt. Eine Bescheiderstellung und –zustellung o.ä. kann bisher allerdings noch nicht digital abgebildet werden, da der Basisdienst Service-Konto Berlin dies zurzeit immer noch nicht ermöglicht.
Wie ist der aktuelle Zeitplan zur vollständigen Umsetzung des OZG?
2017 wurde das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz/OZG) beschlossen. Ziel war es, bis Ende 2022 die Interaktion zwischen Bürger_innen mit Behörden effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Bereits bei Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Jahr 2017 war absehbar, dass die Verwaltung Ende 2022 nicht „fertig digitalisiert“ sein wird, sondern die Verwaltungsdigitalisierung eine Daueraufgabe darstellt. Somit war das OZG der Startschuss für einen nachhaltigen Wandel der öffentlichen Verwaltung und hat wichtige Weichen für die zukünftige Digitalisierungsarbeit gestellt.
Der Bundesrat hat im März 2024 gegen das Onlinezugangs-Änderungsgesetz (OZG 2.0) gestimmt. Erst im Juni 2024 winkte der Bundesrat den modifizierten Entwurf des Onlinezugangsänderungsgesetzes durch. Es trat am 24.07.2024 in Kraft.
Die Umsetzung des OZG 2.0 erfolgt im Land Berlin einheitlich und mit zentraler Steuerung der Senatskanzlei.
Von daher wird das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gemäß den Vorgaben der zentralen Steuerung die zukünftigen Maßnahmen zur Umsetzung des OZG 2.0 ergreifen.
Wie hat sich die Zusammenarbeit mit Senatsverwaltungen und anderen Bezirken bei der Umsetzung des OZG entwickelt?
Die Digitalisierung von bezirklichen Verwaltungsleistungen findet im Zusammenspiel zwischen fachlich zuständiger Senatsverwaltung und den jeweiligen Fachämtern gemäß einer Politikfeldlogik statt. Finanzielle Mittel (unabhängig des Personaleinsatzes) stehen dabei nur den Senatsverwaltungen zur Verfügung, die damit auch die Verantwortung für die eingesetzten IT-Verfahren übernehmen müssen. Entsprechend sind Digitalisierungsprojekte an die Priorisierungen der Senatsverwaltungen gebunden. Die OZG-Umsetzung war hier zuletzt wenig zentraler Gegenstand der Gespräche. Ob die kürzlich in Kraft getretene Änderung des OZG (OZG 2.0) hier neue Impulse setzen wird, ist aktuell nicht absehbar.
Welche neuen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung durch Digitalisierung sollen im Jahr 2025 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingeführt werden?
Es liegen keine Informationen über konkrete Digitalisierungsmaßnahmen mit dem ausdrücklichen Fokus Effizienzsteigerung vor. Effizienzgewinne durch Digitalisierung sind grundsätzlich als mittelfristige Effekte zu verstehen. Die erwartbaren Steigerungen stehen dabei den durch den demographischen Wandel absehbaren Personalengpässen entgegen.
Inwiefern Themen wie der Einsatz von KI-System in der Verwaltung im Land Berlin und damit im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zukünftig behandelt werden, kann zurzeit nicht valide beantwortet werden.
Wie wird die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die neuen digitalen Dienstleistungen bewertet?
Die online zur Verfügung gestellten Dienstleistungsbeschreibungen werden im Serviceportal Berlin für die Bürger_innen zur Verfügung gestellt.
Durch ihre zunehmende Nutzung, bspw. bei digitalen Antragstellungen (die Geschäftsstelle Basisdienst Digitaler Antrag meldet mit Stand August 2024 eine bisherige Anzahl von berlinweit 825.000 eingereichten digitalen Anträgen), lässt sich eine Bewertung zur Akzeptanz ableiten.
Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die Bürgerinnen und Bürger über die digitalen Möglichkeiten zu informieren und die Verwaltung zu entlasten?
Die digitalisierten Verwaltungsleistungen sind über die üblichen Kanäle, etwa Google-Suchen oder Anrufen bei der Behördenauskunft 115, auffindbar und zentral unter servie.berlin.de abrufbar. Es ist anzunehmen, dass der Großteil der interessierten Bürger_innen sich bereits im Vorfeld auf diesem Wege informiert. Bei Kontaktaufnahme informieren die Fachämter auch direkt über die digitalen Möglichkeiten.
Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann