Antworten zu unserer Anfrage Versiegelung Nuthestraße

lfd. Nr. 0007/XXI

 

1. Frage:

Wie hat das Bezirksamt die neu entstandenen Verkehrswege und Laufwege des Neubaugebietes parallel westlich der „alten“ Nuthestrasse überprüft und in die Planungen für den neu entstehenden Bürgersteig in der Nuthestrasse vor den Grundstücken Nr. 33-40 und 46-48 einbezogen?

Antwort

Bei den Wegen auf dem Gelände handelt es sich um Privatflächen, der vor den Grundstücken liegende Gehweg ist öffentliches Straßenland und dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke.

 

2. Frage:

Wann ist mit Beginn der Arbeiten zu rechnen?

Antwort

Hierzu gibt es derzeit keinen Zeitplan seitens des Bezirksamtes; sie erfolgt nach den tatsächlichen örtlichen Erfordernissen. Mit der Aufstellung des B-Planes 7-45 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, einen westlichen Gehweg anzulegen.

 

3. Frage:

Wurde seitens des Bezirksamts (insbesondere durch den FB Tiefbau) geprüft, lediglich den bereits vorhandenen Gehweg auf der Ostseite auszubauen, um den Verfügungen der AV Geh- und Radwege zu genügen?

Antwort

Der Fachbereich Straßen des Straßen- und Grünflächenamtes hat dies geprüft. Der vorhandene Gehweg auf der Ostseite entspricht mit einer Breite von 1,90 m nicht den aktuellen Regelmaßen. Ein Ausbau zulasten der Grundstücke auf der Ostseite war nicht möglich; eine Verringerung der Fahrbahn kam gemäß der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan ebenfalls nicht in Frage.

 

4. Frage:

Wie wurden bei der Planung der Arbeiten die Wünsche und Bedürfnisse der Anlieger einbezogen?

Antwort

Die Planung erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-45.

 

5. Frage:

Wie ist sichergestellt, dass im Falle einer Teilenteignung der Grundstücke die Eigentümer marktüblich entschädigt werden?

Antwort

Die Entschädigungen werden nach den gesetzlichen Grundlagen geregelt, die für den jeweiligen Einzelfall gelten.

 

Saskia Ellenbeck