Antworten zu unserer Anfrage Einbunkern gegen die Angst

 

Frage 1:

Wie viele Genehmigungen zum Bau von privaten Bunkeranlagen hat das Bauamt in Tempelhof-Schöneberg (Amt für Stadtentwicklung) im laufenden Jahr erteilt?

Zur Frage 1

Es wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt.

 

Frage 2:

Wie viele Anträge würden diesbezüglich gestellt?

Zur Frage 2:

Es wurden keine entsprechenden Anträge gestellt.

 

Frage 3:

Ist der Ausbau von Schutzräumen innerhalb bestehender Gebäude oder die Anlage von Erdbunkern genehmigungspflichtig?

Zur Frage 3:

Da es sich bei dem Ausbau in bestehenden Gebäuden um eine nicht verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt und Bunker als solche keine Sonderbauten sind, ist je nach vorliegendem Planungsrecht ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. § 62 BauO Bln oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gern. § 63 BauO Bln
durchzuführen.

Sofern die Nutzungsänderung in einem als Sonderbau genehmigten Gebäude erfolgt, ist ein Genehmigungsverfahren gern.§ 64 BauO Bln durchzuführen.

Die Neuerrichtung von Bunkern, auch wenn dies wie hier offenbar gemeint unterirdisch erfolgt, findet sich ebenfalls nicht im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben gem. § 61 BauO Bln, auch Nr. 13 d ist nicht einschlägig, da es sich nicht um Behelfsbauten handelt; da dieser abschließend ist, gelten die obenstehenden Ausführungen gleichermaßen; ggf. können auch Abweichungserfordernisse entstehen.

 

Frage 4:

Ist der Umbau von bestehenden Garagen und anderen Bauwerken auf privaten Grundstücken zu Schutzräumen genehmigungspflichtig?

Zur Frage 4:

Da es sich auch dabei um eine nicht verfahrensfreie Nutzungsänderung handelt und Bunker als solche keine Soderbauten sind, ist je nach vorliegendem Planungsrecht ein Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. § 62 BauO Bln oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gern. § 63 BauO Bin durchzuführen.
Zusätzlich können sich auch Abweichungserfordernisse ergeben, Nutzungsänderung abstandsrechtlich privilegierter Garagen Nachbarbeteiligung.

 

Angelika Schöttler
Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und
Facility Management