Es genügt nicht, Zugänge zu Sportstätten lediglich mit einer Rampe zusätzlich zu oder anstelle einer Treppe zu versehen. Vielmehr sind weitere Aspekte, zum Beispiel ein Informations- und Orientierungs- bzw. Leitsystem und die Beschaffenheit von Bodenbelägen zu berücksichtigen. Auch die Ausleuchtung, die Akustik und die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl behindertengerecht ausgestatteter Sanitäranlagen (Toiletten, aber auch Duschen und Umkleideräume) ist wichtig.
Sportler mit Handicap haben regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten, für sie geeignete Sportstätten zu finden und diese im Rahmen der Vergaberegelungen und –vorgaben auch wirklich zugesprochen zu bekommen.
In Anbetracht dessen hat die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg heute auf Antrag der FDP-Fraktion beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, wie barrierefreie Hallen für Sportlerinnen und Sportler mit Handicap vorrangig bereitgestellt und diese im Rahmen der Hallenvergabe angemessen berücksichtigt werden können.
Dabei ist in besonderem Maße auch die Lagerung der von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern zusätzlich benötigten Sportgeräte, so zum Beispiel Sportrollstühle, zu berücksichtigen. Da diese nicht wie Tennis- oder Hockeyschläger mitgebracht und auch von mehreren Sportlerinnen und Sportlern mit Handicap genutzt werden können, bedarf es hier auch separater abschließbarer Nebenräume.