Tempelhof-Schöneberg weit weg von digital!

Am 18. August 2017 ist das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) in Kraft getreten. Darin werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet –  bis spätestens Ende 2022 – ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.  

Wir als Freie Demokraten sehen das OZG als einen richtigen und sinnvollen Schritt hin zu einer effektiven, effizienten, schnellen, barrierefreien und bürgerfreundlichen Verwaltung. Welcher Bürger oder welche Bürgerin ist nicht genervt von der Online-Terminvergabe und/oder den langen Wartezeiten auf dem “Amt”?! 

Wir als Fraktion der Freien Demokraten haben daher am 11.01.23 nachgefragt, was sich in den letzten 5 Jahren im Bezirk getan hat oder was der Bezirk tut, um das Gesetz umzusetzen. 

Die Antwort des Bezirksbürgermeisters Oltmann ist erschreckend. Bisher sind nur 11 Anträge auf Bezirksebene digital möglich. Hier ist in naher Zukunft mit keiner Besserung zu rechnen, denn:

  1. Es gibt keine Person, die für die Umsetzung des OZG im Bezirk verantwortlich und zuständig ist. Vielmehr arbeitet jedes Ressort selbständig vor sich hin. 
  2. Es gibt keinen Erfahrungsaustausch mit den anderen Bezirken oder Vernetzung, um gemeinsam Druck auf den Senat auszuüben.
  3. Es wurde kein Selbstaudit für den Servicestand durchgeführt.  

Wir als Freie Demokraten fordern eine Verwaltungsmodernisierung mit einem funktionierenden digitalen Angebot.

Axel Bering
FDP-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
6. Februar 2023