Antrag, 03.03.2022

Drucksache Nr. 0116/XXI

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV ersucht das BA, zum Zwecke der effizienten Planung und Ausführung von bezirklichen Bauvorhaben einen Projektkoordinator einzusetzen.

Das kann eine Fremdvergabe an ein externes Planungsbüro sein oder auch die vertragliche Bindung eines ehemaligen Amtsleiters aus dem bezirklichen Stadtplanungsamt, der jetzt im Ruhestand bzw. pensioniert ist.

Deshalb sollen Gelder z. B. aus dem Kapitel 3307, Titel 42811 „Entgelte für die nicht planmäßigen Tarifbeschäftigten“ in einen solchen Ausgabentitel für Sachmittel umgeschichtet werden, aus dem z. B. für 5 Jahre ein Dienstleister (Bauingenieur) finanziert werden kann

Begründung

Sowohl bei Sanierungs- als auch bei Neubauvorhaben sowohl bei Schulneubauvorhaben müssen die Abläufe beschleunigt werden. Zu diesem Zweck muss der Arbeitsablauf korrekt geplant und in die richtige Abfolge gebracht werden. Alle beteiligten Personen und Institutionen sind in der zweckmäßigen Reihenfolge an einen Tisch zu bringen, um sie mit ihren Teilaufgaben und einem verbindlichen Zeitplan zu versorgen. Wenn die Ausschreibung und die Auswahl des Dienstleisters mit Sorgfalt erfolgt, wird ein
gewisses Einsparpotential an öffentlichen Geldern möglich sein im Vergleich zum Bauablauf nach „Zufallsprinzip“. Dabei erinnere ich z. B. an den Mensaneubau an der Johanna – Eck – Schule.