Antworten zu unserer Anfrage „Gefahr für Mieter_innen durch herabfallende Äste, Grundstück Kurfürstenstr. 96-97, 12105 Berlin“

lfd. Nr. 0031/XXI

Frage 1:

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es auf dem Grundstück Kurfürstenstraße 96-97 Ecke Gersdorfstr. im Jahre 2021 und am vergangenen Wochenende zu massiven Sachschaden durch herabfallende Äste und umgestürzte Bäume gekommen ist?

Antwort zu Frage 1:

Nein, dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Frage 2:

Wie schätzt das Bezirksamt die Gefahr ein, wenn große Äste oder ein umstürzender Baum auf einen Menschen gefallen wären?

Antwort zu Frage 2:

Im Einzelfall kann es durchaus zu erheblichen Schäden oder Verletzungen kommen.

 

Frage 3:

Was kann das Bezirksamt unternehmen, wenn Eigentümer die Gefahren durch morsche Bäume einfach ignorieren oder absichtlich nicht beseitigen?

Antwort zu Frage 3:

Beim Grundstück Kurfürstenstr. 96-97 handelt es sich um ein Privatgrundstück. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer. Eine Einwirkungsmöglichkeit des Bezirksamtes besteht nicht.

 

Frage 4:

Wann und wie häufig wurden vom Bezirksamt die Bäume auf dem Grundstück in den letzten Jahren kontrolliert und begutachtet? Bitte mit genauem Datum der jeweils durchgeführten Kontrolle bzw. Begutachtungen?

Antwort zu Frage 4:

Das Bezirksamt führt keine Baumkontrollen auf Privatgrundstücken durch.

 

Frage 5:

Falls Frage 6 mit ja beantwortet wird: was war der Anlass, dass das Bezirksamt Bäume auf dem Privatgrundstück Bäume kontrolliert bzw. begutachtet hat.

Antwort zu Frage 5:

Fragen 4 und 6 sind mit nein zu beantworten.

 

Frage 6:

Wurden dem Eigentümer des Grundstücks in den letzten Jahren Auflagen zur Gefahrenabwehr bezüglich der Bäume durch das Bezirksamt erteilt? Wenn ja, welche waren das?

Antwort zu Frage 6:

Nein, es wurde keine Auflagen erteilt.

Frage 7:

Wurden alle vom Bezirksamt erteilten Auflagen vom Eigentümer bisher umgesetzt oder erfüllt und wie wurde das zuletzt kontrolliert?

Antwort zu Frage 6:

siehe: Antwort zu Frage 6

Frage 8:

Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten Veranlassungen zur treffen oder dem Eigentümer zukünftig Auflagen zur Baumpflege zu erteilen, damit keine weitere Gefährdung durch herabfallende Äste für die dort wohnenden Menschen besteht? Falls ja was wird das Bezirksamt unternehmen?

Antwort zu Frage 6:

Das Bezirksamt hat keine Möglichkeiten Auflagen zur Baumpflege zu erteilen.

Saskia Ellenbeck